Wer reicht den Schierlingsbecher?
Herausforderungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe
16. September 2020
Weingarten
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Kurzbeschreibung
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Sterbehilfe gekippt, das die gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt. Die höchsten Richterinnen und Richter leiten aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") das Recht eines jeden Einzelnen ab, selbstbestimmt und zu jeder Zeit über sein Lebensende zu entscheiden. Dieses grundstürzende Urteil wirft viele ethische, rechtlich-politische, aber auch theologische Fragen auf, denen wir uns alle jetzt stellen müssen.
Verantwortlich
![Dr. Verena Wodtke-Werner](/fileadmin/akademie/bilder/personen/Schellenkoenig/Homepage_Wodtke-Werner__Verena.png)
Dr. Verena Wodtke-Werner
Akademiedirektorin, Fachbereichsleiterin
Downloads und Dokumentationen
- Medienecho in der Schwäbischen Zeitung
- Zusammenfassung des Vortrags von Professor Dr. Dietmar Mieth:
Sterbehilfe als humaner Auftrag?
Kurzversion
Langversion
- Literaturliste zu Sterben und Tod
- Interview mit Professor Dr. Dietmar Mieth von Markus Waggershauser
auf drs.de