Verfassungsvorgabe und politischer Wille
15. September 2023
Weingarten
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Kurzbeschreibung
Seit der Weimarer Republik steht es als Auftrag in der deutschen Verfassung und im Grundgesetz: Die Staatsleistungen, das zweite finanzielle „Standbein” der Kirchen neben der Kirchensteuer, sollen „abgelöst” werden. Die aktuelle Bundesregierung hat sich das im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgenommen; die Kirchen widersetzen sich prinzipiell nicht. Wie geht es weiter? Wie gestalten sich die Kontakte zwischen Politik und Kirchen? Generalvikar Dr. Clemens Stroppel berichtet aus erster Hand.
Verantwortlich
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Dr. des. Johannes Kuber
Fachbereichsleiter