Verfassungsvorgabe und politischer Wille

15. September 2023

Weingarten

Kurzbeschreibung

Seit der Weimarer Republik steht es als Auftrag in der deutschen Verfassung und im Grundgesetz: Die Staatsleistungen, das zweite finanzielle „Standbein” der Kirchen neben der Kirchensteuer, sollen „abgelöst” werden. Die aktuelle Bundesregierung hat sich das im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgenommen; die Kirchen widersetzen sich prinzipiell nicht. Wie geht es weiter? Wie gestalten sich die Kontakte zwischen Politik und Kirchen? Generalvikar Dr. Clemens Stroppel berichtet aus erster Hand.
Verantwortlich
Dr. des. Johannes Kuber

Fachbereichsleiter